Der vfap ist ein Verband aus Pflegefachkräften und Einrichtungen, die ihre Pflege durch die Anthroposophie erweitern. Anthroposophische Pflege ist eine Integrative Pflege. Sie ergänzt die Pflege durch Äußere Anwendungen, wie Wickel und Auflagen.
Der vfap...
Der vfap bezieht Stellung zu aktuellen Fragestellungen rund um den Bereich Pflege. Hier finden Sie alle Stellungnahmen und Positionen des vfap, ausgewählte Stellungnahmen, sind bereits hier als PDFs hinterlegt:
Sowohl Einzelmitglieder wie auch Institutionen profitieren:
Sie erhalten Ermäßigung für die zertifizierten Kurse an der »vfap-Akadmie für Pflegeberufe an der Filderklinik« und durch Ihre Mitgliedsbeiträge wird das Engagement für eine Pflege, die gut tut, ermöglicht.
Der vfap besteht aus
Vorstand und Beirat arbeiten an inhaltlichen und organisatorischen Aufgaben des vfap.
Mit rund 330 Mitgliedern ist der VfAP ein kleiner Verband.
Der vfap ist Mitglied in:
International Council of Anthroposophic Nursing Associations (ICANA), Deutscher Pflegerat e.V., Landespflegerat Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen und dem Dachverband Anthroposophische Medizin in Deutschland (DAMiD).
Die Vereinsarbeit findet ehrenamtlich und durch eine Teilzeitstelle in der Geschäftsstelle statt.
Außerdem betreibt der Verband die vfap-Akademie für Pflegeberufe.
Satzung
des Verbands für Anthroposophische Pflege e.V.
§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
1. Der Verein führt den Namen
„Verband für Anthroposophische Pflege e.V.“
und ist in das Vereinsregister eingetragen.
2. Er hat seinen Sitz in der Haberschlaiheide 1/215, 70794 Filderstadt.
3. Das Geschäftsjahr beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember des jeweiligen Jahres.
§ 2 Zweck
1. In dem Verein schließen sich Menschen zusammen, deren Anliegen die Weiterentwicklung und Vertiefung der Pflege auf der Grundlage der Geisteswissenschaft Rudolf Steiners ist.
Dies soll verwirklicht werden durch Förderung
- der Praxis der Pflege
- der Ausbildung
- der Fort- und Weiterbildung
- der Pflegeforschung
- von Initiativen auf dem Gebiete der Pflege in allen Pflegeberufen
2. Der Verein strebt eine Zusammenarbeit an mit Einrichtungen, die eine ganzheitliche, durch Anthroposophie erweiterte Pflege und Therapie vertreten.
3. Der Verein vertritt seine Ziele und die berufsständischen Interessen seiner Mitglieder im Rahmen der Vereinszwecke gegenüber Dritten.
4. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und wissenschaftliche Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung“ in der jeweils gültigen Fassung.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder dürfen in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten. Die Mitglieder dürfen bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins keine Anteile des Vereinsvermögens erhalten.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft
1. Mitglieder mit Stimmrecht können werden
a) Pflegefachfrauen / Pflegefachmänner
b) Krankenpflegehelferinnen / Krankenpflegehelfer
c) Pflegende in Ausbildung
d) Personen ähnlicher Berufe
e) Mitarbeiter des Verbandes, die die Ziele des Vereins anerkennen und unterstützen wollen.
Jedes Mitglied hat eine Stimme.
2. Sonstige Personen, die in den Zielen des Vereins etwas Berechtigtes sehen, können fördernde Mitglieder mit beratender Stimme werden.
3. Vereinigungen im In- und Ausland mit ähnlicher Zielsetzung können als korporative, beratende Mitglieder aufgenommen werden.
4. Die Mitgliedschaft kann schriftlich per Post, Telefax oder E-Mail beim Vorstand beantragt werden und wird durch diesen schriftlich per Post, Telefax oder E-Mail bestätigt. Die Ablehnung eines Aufnahmeantrages braucht nicht begründet zu werden.
§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft wird beendet:
a) durch Tod
b) durch freiwilligen Austritt
c) durch Streichung von der Mitgliederliste
d) durch Ausschluss
ad b) Der Austritt kann jeweils zum Jahresende mit einer Frist von 3 Monaten durch schriftliche Erklärung an den Vorstand erfolgen.
ad c) Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es über die beim Verein ange-gebene Adresse mehrmals nicht erreichbar ist oder, wenn es trotz zweimaliger Mahnung mit der Zahlung des Beitrages im Rückstand ist.
ad d) Der Vorstand kann ein Mitglied aus-schließen, wenn es den Zielen des Vereins zuwiderhandelt oder durch sein Verhalten das Ansehen des Vereins schädigt. Das Mitglied ist vorher zu hören.
§ 5 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind:
a) die Mitgliederversammlung
b) der Beirat
c) der Vorstand
§ 6 Die Mitgliederversammlung
1. Die ordentliche Mitgliederversammlung wird einmal jährlich vom Vorstand einberufen. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann jederzeit einberufen werden. Sie ist einzuberufen, wenn dieses von einem Fünftel der stimm-berechtigten Mitglieder durch schriftlichen Antrag unter Angabe des Zweckes und der Gründe, an den Vorstand verlangt wird oder das Interesse des Vereins es erfordert. Die Mitgliederversammlung kann auch als Videokonferenz (online) oder kombiniert in Präsenz und Videokonferenz (hybrid) stattfinden.
2. Die schriftliche Einladung zur Mitgliederversammlung soll in angemessener Frist, mindestens aber 14 Tage vor dem Ver-sammlungstermin, unter Bekanntgabe der Tagesordnung, per Post, Telefax oder E-Mail erfolgen. Die Tagesordnung kann zu Beginn der Versammlung durch Beschluss der Mitglieder-versammlung ergänzt werden.
3. Aufgaben der Mitgliederversammlung:
a) sie nimmt den Arbeitsbericht des Vorstandes sowie den Rechnungsbericht über das vergangene Jahr entgegen und erteilt Entlastung
b) sie wählt maximal 5 Mitglieder des Beirats
c) sie wählt die vom Beirat vorgeschlagenen Vorstandsmitglieder für je drei Jahre
d) sie setzt den Jahresbeitrag fest
e) sie fasst Beschlüsse über Satzungsänderungen
f) sie fasst den Beschluss über die Auflösung des Vereins
4. Die ordnungsgemäß einberufene Mitglieder-versammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig und fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit. Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins sind nur mit der Zustimmung von 3/4 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder möglich.
5. Zu Beginn jeder Versammlung werden ein Versammlungsleiter und ein Protokollführer gewählt, die auch die über jede Versammlung zu fertigende Niederschrift unterschreiben.
§ 7 Beirat
1. Der Beirat berät den Vorstand.
2. Er besteht aus mindestens 2, höchstens 7 Menschen, die Vereinsmitglieder
sein sollen.
3. Die Mitgliederversammlung wählt maximal 5 Mitglieder des Beirats. Der
Vorstand kann zusätzlich bis zu 2 Mitglieder des Beirats berufen.
4. Die Amtszeit des Beirats ist die Zeit bis zur nächsten ordentlichen
Mitgliederversammlung.
5. Der Beirat schlägt im Einvernehmen mit dem amtierenden Vorstand den neu
zu wählenden Vorstand vor.
6. Beirat und Vorstand treffen sich mindestens einmal im Jahr zu gemeinsamer
Arbeit.
§ 8 Der Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus mindestens drei, höchstens fünf Vereinsmitgliedern, die zudem der anthroposophischen Gesellschaft angehören sollen.
2. Die vom Beirat vorgeschlagenen Vorstands-mitglieder werden für drei Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt, was auch en bloc geschehen kann. Sie bleiben bis zu ihrer Wiederwahl oder bis zur Wahl eines neuen Vorstands im Amt.
3. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam gerichtlich und außer-gerichtlich.
4. Der Vorstand gibt sich seine Geschäftsordnung selbst.
5. Über vom Registergericht oder vom Finanzamt angeregte Satzungsänderungen kann der Vorstand selbständig beschließen.
6. Die Erstattung von Kosten und Auslagen in tatsächlicher Höhe oder auf der Basis steuerlich anerkannter Pauschalbeträge ist zulässig. Im Einzelfall kann Vorstandsmitgliedern eine Auf-wandsentschädigung oder Vergütung gewährt werden, wenn die aufgrund einer über die übliche Vorstandstätigkeit hinausgehenden Tätigkeiten angemessen erscheint. Der Vorstand beschließt durch jeweils gesonderten Beschluss.
§ 9 Beiträge
1. Die Höhe und die Fälligkeit des jährlichen Mitgliederbeitrages wird auf der ordentlichen Mitgliederversammlung festgesetzt. Soweit zur Deckung der Kosten weitere Beiträge erforderlich sind, wird die Umlage auf der Mitgliederver-sammlung beschlossen.
2. Auf Antrag kann der Vorstand einzelnen Mitgliedern bei Bedürftigkeit den Beitrag teilweise erlassen.
3. Die Beiträge der korporativen Mitglieder werden von diesen mit dem Vorstand vereinbart.
§ 10 Auflösung des Vereins
1. Die Auflösung des Vereins bedarf der Zustimmung von 3/4 der anwesenden Stimmbe-rechtigten einer dazu ordnungsgemäß einbe-rufenen Mitgliederversammlung.
2. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das verbleibende Reinvermögen an die
„Anthroposophische Gesellschaft in Deutschland e.V.“
Es soll nur für ähnliche gemeinnützige Zwecke im Sinne der Satzung verwendet werden. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vereins-vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.
Herdecke, 7. Oktober 1979
Unterlengenhardt, 3. September 1983
Unterlengenhardt, 21. November 1992
Niefern-Öschelbronn, 17. November 2000
Filderstadt, 28. Februar 2003
Filderstadt, 28.April 2006
Filderstadt, 07.02.2023
Mitglieder des vfap entwickeln Fragen und Lösungen in verschiedenen Projekt- und Fachgruppen.
Sie engagieren sich gemeinsam mit anderen Pflegenden und Berufsverbänden weiterer Gesundheitsberufe.
Projektgruppen...
Fachgruppen
Expert*innen
Fachgruppen im vfap
In Fachgruppen tauschen sich Mitglieder auf fachlicher Ebene aus und beschäftigen sich mit aktuellen Fragen.
Sie sind an einer Fachgruppe interessiert, oder möchten eine Fachgruppe gründen? Schreiben Sie uns an. Wir unterstützen und beraten Sie gerne.
Fachgruppen Pflegedienstleitungen
Die drei Fachgruppen treffen sich sowohl seperat, als auch einmal jährlich gemeinsam. Die Teilnehmenden tauschen sich aus über Führungsfragen, Finanzierungssysteme, aktuelle politische und pflegerische Themen in Verbindung mit anthroposophischen Aspekten.
Fachgruppe Psychiatrie
Pflegende aus den Bereichen Psychiatrie und Psychosomatik treffen sich einmal jährlich, um Krankheitsbilder und pflegetherapeutische Maßnahmen zu erarbeiten und mit der Anthroposophie in Verbindung bringen.
Fachgruppe Ausbildungsstätten
Vertreter*innen der 5 Ausbildungsstätten in Anthroposophischer Pflege (siehe auch Bildung und Forschung Link), tauschen sich über Fragen der Anthroposophischen Pflege im Zusammenhang mit der Grundausbildung aus.
Fachgruppen international und interprofessionell:
weltweit arbeiten Vertreter*innen der Gesundheitsberufe innerhalb der Medizinischen Sektion am Goetheanum, Dornach Schweiz zusammen. Auch hier arbeiten Mitglieder des vfap beispielsweise in fünf sogenannten CARE-Gruppen mit:
Projektgruppen im vfap
Die Pflegelandschaft und die Gesellschaft verändern sich ständig. Pflegepraxis, Pflegebildung und -forschung müssen sich entsprechend weiter entwickeln. Mitglieder des vfap organisieren sich in Projektgruppen. Hier werden Fragen gestellt und versucht neue Wege zu finden und zu gehen.
Sie haben Fragen, oder möchten an einer der Projektgruppen mitarbeiten? Wir freuen uns über Ihre Nachricht!
Die Projektgruppe Politik arbeitet mit anderen Verbänden der Pflege und weiterer Gesundheitsberufe in übergeordneter Weise zusammen. Dazu zählen:
Aktuell beschäftigt sich die Gruppe besonders mit dem Thema Pflegekammer.
Ansprechpartnerin: Elisabeth Adolphi
Kontakt (über die Geschäftsstelle)
Die Projektgruppe Bildung beschäftigt sich mit Themen der Fort- und Weiterbildung.
Schwerpunkt der Arbeit ist die Akademie für Anthroposophische Pflege des vfap. Sie organisiert und führt Fort-/Weiterbildung durch. Aktuell steht die Frage nach neuen Lernwegen und Online-Angeboten im Vordergrund der Arbeit, sowie der Stipendienfonds des vfap.
Die Projektgruppe Öffentlichkeitsarbeit ist zuständig für die Pflegeperspektiven, Innenperspektiven, Newsletter und Homepage. Wie muss Öffentlichkeitsarbeit zu den eigenen Mitgliedern und zu interessierten Pflegenden gestaltet sein, dass sie einlädt, an der Pflegezukunft mitzugestalten?
Ansprechpartnerin: Angelika Jensen
Die Projektgruppe Fachgruppen ist derzeit nicht aktiv. Die Fachgruppen arbeiten selbständig und organisieren sich selbst.
Expert*innen für Anthroposophische Pflege
Expert*innen für Anthroposophische Pflege verfügen über eine umfangreiche Weiterbildung in Anthroposophischer Pflege. Sie haben sich theoretisches Hintergrundwissen, als auch praktische Fähigkeiten erarbeitet.
Für inhaltliche und praktische Fragen, zu den Themen:
stellen wir gerne den Kontakt zu einer Expertin, einem Experten in Ihrer Nähe her.
Ermäßigung zu zertifizierten Kursen an der Akademie für Pflegeberufe an der Filderklinik
Verband für
Anthroposophische Pflege e.V.
Geschäftsstelle:
Sabine Schmitt
Haberschlaiheide 1/215
70794 Filderstadt
Deutschland
Telefon:
+49 711-735 92 19
Telefax: +49 711-735 92 20